- 10.12.2025 Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 13/2025 zur Festlegung einer Schutz- und Überwachungszone wegen des Ausbruchs der hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest, HPAI)
- 21.11.2025 Allgemeinverfügung Nr. 8/2025 zur Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung Nr. 5/2025 zur Festlegung einer Schutz- und Überwachungszone wegen des Ausbruchs der hochpathogenen Aviären I
- 09.12.2024 Änderung ab dem 01.01.2025 in der Zuständigkeit für die Bearbeitung von Anträgen nach dem Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V)
- 26.10.2023 Abschaffung des Kinderreisepasses ab dem 01.01.2024
- 11.09.2023 Eine Balancierbrücke für die Kleinen
- 10.12.2025 Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 13/2025 zur Festlegung einer Schutz- und Überwachungszone wegen des Ausbruchs der hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest, HPAI)
- 21.11.2025 Allgemeinverfügung Nr. 8/2025 zur Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung Nr. 5/2025 zur Festlegung einer Schutz- und Überwachungszone wegen des Ausbruchs der hochpathogenen Aviären I
- 09.12.2024 Änderung ab dem 01.01.2025 in der Zuständigkeit für die Bearbeitung von Anträgen nach dem Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V)
- 26.10.2023 Abschaffung des Kinderreisepasses ab dem 01.01.2024
- 11.09.2023 Eine Balancierbrücke für die Kleinen
Tierseuchenverfügung zur Festlegung einer Schutz- und Überwachungszone in den Ortsteilen der Gemeinde Sundhagen
Der Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen erlässt folgende
Allgemeinverfügung Nr. 23 / 2021
Tierseuchenverfügung zur Festlegung einer Schutz- und Überwachungszone wegen Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest, HPAI)
Das folgende Gebiet wird als Uberwachungszone festgelegt:
von der Gemeinde Süderholz die Ortsteile: Behnkenhagen, Gülzow-Dorf, Kandelin, Klein Bisdorf, Kreutzmannshagen, Lüssow, Neuendorf, Poggendorf, Pützmannshagen, Schmietkow, Willershusen, Wüst Eldena, Wüsteney, Zarnewanz, Klein Zarnewanz, Zarnewanz Ausbau •
von der Gemeinde Sundhagen die Ortsteile: Gerdeswalde, Horst, Jager, Segebadenhau, Wendorf
In den Schutz- und Überwachungszonen ist folgendes einzuhalten:
Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse) sind ab sofort aufzustallen und darf nur entweder in geschlossenen Ställen oder
unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung) gehalten
werden.
Weitere Festlegungen im anliegenden Download der Algemeinverfügung.
Kommentar schreiben
Formular ausfüllen und mitdiskutieren
Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.








