- 10.12.2025 Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 13/2025 zur Festlegung einer Schutz- und Überwachungszone wegen des Ausbruchs der hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest, HPAI)
- 21.11.2025 Allgemeinverfügung Nr. 8/2025 zur Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung Nr. 5/2025 zur Festlegung einer Schutz- und Überwachungszone wegen des Ausbruchs der hochpathogenen Aviären I
- 09.12.2024 Änderung ab dem 01.01.2025 in der Zuständigkeit für die Bearbeitung von Anträgen nach dem Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V)
- 26.10.2023 Abschaffung des Kinderreisepasses ab dem 01.01.2024
- 11.09.2023 Eine Balancierbrücke für die Kleinen
- 10.12.2025 Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 13/2025 zur Festlegung einer Schutz- und Überwachungszone wegen des Ausbruchs der hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest, HPAI)
- 21.11.2025 Allgemeinverfügung Nr. 8/2025 zur Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung Nr. 5/2025 zur Festlegung einer Schutz- und Überwachungszone wegen des Ausbruchs der hochpathogenen Aviären I
- 09.12.2024 Änderung ab dem 01.01.2025 in der Zuständigkeit für die Bearbeitung von Anträgen nach dem Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V)
- 26.10.2023 Abschaffung des Kinderreisepasses ab dem 01.01.2024
- 11.09.2023 Eine Balancierbrücke für die Kleinen
Tierseuchenverfügung zur Festlegung eines Sperrbezirkes und Beobachtungsgebietes Nr. 5/2021
Sundhagen, den 22.02.2021
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Der Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen erlässt folgende Allgemeinverfügung Nr. 5 / 2021
Tierseuchenverfügung zur Festlegung eines Sperrbezirkes und Beobachtungsgebietes wegen Geflügelpest in Sundhagen, OT Horst
- Die amtliche Feststellung des Ausbruchs der Geflügelpest in einer Geflügelhaltung in 18519 Sundhagen Ortsteil Horst wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Einschleppung des Erregers in den Geflügelbestand erfolgte vermutlich nach dem 05.02.2021.
- Das folgende Gebiet wird als Geflügelpest - Sperrbezirk festgelegt:
von der Gemeinde Sundhagen die Ortsteile bzw. Orte: Wilmshagen Siedlung, Segebadenhau, Wendorf, Jager Hof II, Horst, Gerdeswalde - Das folgende Gebiet wird als Geflügelpest - Beobachtungsgebiet festgelegt:
von der Gemeinde Sundhagen die Ortsteile bzw. Orte: Ahrendsee, Altenhagen, Behnkendorf, Bremerhagen, Dömitzow, Engelswacht, Falkenhagen, Groß Behnkenhagen, Hildebrandshagen, Jager (ausgenommen Jager Hof II), Jeeser, Kirchdorf, Klein Behnkenhagen,Mannhagen, Miltzow, Oberhinrichshagen, Reinberg, Reinkenhagen, Tremt,
Wilmshagen (ausgenommen Wilmshagen Siedlung)
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