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Amt Miltzow

Amtsvorsteherin Elke Lück

Bahnhofsallee 8 a
18519 Sundhagen OT Miltzow

(038328) 6030
(038328) 603240

E-Mail:
Homepage: www.amt-miltzow.de

Öffnungszeiten:
Di 8:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Do 8:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr

Der Amtsbereich Miltzow im Landkreis Vorpommern-Rügen befindet sich im Städtedreieck Stralsund - Greifswald - Grimmen. Er hat eine Größe von 230 km². Zum Amtsbereich gehören die Gemeinden Elmenhorst, Sundhagen und Wittenhagen.  Die Gemeinde Sundhagen entstand 2009 durch Zusammenschluss der ehemaligen Gemeinden Behnkendorf, Brandshagen, Horst, Kirchdorf, Miltzow, Reinberg und Wilmshagen. Miltzow ist Sitz der Verwaltung des Amtes. Derzeit leben etwa 7000 Einwohner im Amtsbereich.

 

Baustelle 1   Baustelle 2   Baustelle 3

 

Nordöstlich wird der Amtsbereich begrenzt durch den Strelasund. Den besonderen Reiz dieser Region macht der herbe Küstenstreifen mit den schilfbewachsenen Ufern, ausgedehnten Wiesen, Mooren und Wäldern aus. Tourismus- und Wassersportangebote sind eine außerordentliche Bereicherung für die Lebensqualität in unserer Region. Das Landschaftsschutzgebiet "Boddenküste am Strelasund", besonders die Kormorankolonie in Niederhof, sind besondere Anziehungspunkte. Die große Artenvielfalt an Seevögeln, verbunden mit den umfangreichen Möglichkeiten für Wassersport, ziehen viele Touristen an. Besondere Anziehungspunkte sind der Wasserwanderrastplatz in Niederhof und der Hafen Stahlbrode. Hier kann man selbst miterleben, wie der frischgefangene Fisch an Land gebracht und verarbeitet wird. Außerordentlich beliebt ist der Verkauf von Frisch- und Räucherfisch direkt im Hafen Stahlbrode. Der Campingplatz und der Stellplatz für Wohnmobile unmittelbar am Strelasund werden von vielen Urlaubern als kostengünstige Alternative zu den Angeboten der Insel Rügen genutzt. Vom Küstenwanderweg aus bietet sich ein herrlicher Blick zur Insel Rügen, die man mit der Autofährverbindung vom Fischerdorf Stahlbrode schnell erreicht. Besonders erwähnt werden muss die in der idyllischen Deviner Bucht inmitten des Landschaftsschutzgebietes gelegene Marina Neuhof. Hier wurde im Einklang mit der Natur und historischen Gebäuden modernster Standard geschaffen. Angler kommen am Deviner See auf ihre Kosten. Die Nähe zu Deutschlands größter Insel weckt immer wieder touristisches Interesse. Hotels, Pensionen und Reiterhöfe im Amtsbereich garantieren einen unvergesslichen Urlaub.  Weit bekannt ist das Landschulheim in Bremerhagen. In Blockhäusern und Planleiterwagen kann übernachtet werden. Ein Waldlehrpfad, ausgestattet mit vielen Schautafeln, führt zu einer Jagdhütte. Das Erdölmuseum mit seiner Erdölstraße in Reinkenhagen ist das einzige seiner Art im Osten Deutschlands und erinnert an die frühere Erdöl- und Erdgasgewinnung in der Gemeinde.

 

aussen     

 

 

Kulturhistorisch besonders sehenswert ist neben den im 13. Jahrhundert erbauten Dorfkirchen von Abtshagen, Brandshagen, Elmenhorst, Horst, Reinberg und Reinkenhagen der 1770 errichtete jüdische Friedhof in Niederhof.

 

Längs des Küstenstreifens befinden sich die Ortsteile Brandshagen, Reinberg und Kirchdorf, durch die eine alte gepflasterte Alleenstraße führt. Durch die im Nordosten des Amtsgebietes verlaufende Bundesstraße 105 besteht eine gute Verkehrsanbindung zu den Hansestädten Stralsund und Greifswald. Reisemöglichkeiten bestehen mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln zu Lande und zu Wasser. Der überregionalen Verkehrsanbindung dient der Rügenzubringer B96 mit Anbindung an die A20 Lübeck - Stettin. Dieser durchquert die Ortsteile Wilmshagen, Behnkendorf und Brandshagen.

 

Bahnhöfe bzw. Haltepunkte gibt es in Miltzow, Wüstenfelde und Jeeser, sowie auf einer zweiten Strecke in Elmenhorst und Wittenhagen. Ergänzt wird das Angebot der Deutschen Bahn durch die Usedomer Bäderbahn, mit der man ohne umzusteigen, alle Kaiserbäder der Insel Usedom bis hin zum polnischen Swinemünde erreichen kann.

 

Im Gewerbegebiet Miltzow haben sich produktives Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe angesiedelt. Der ständige Ausbau der Infrastruktur, besonders durch die Erweiterung von Straßen- und Radwegenetzen, zeigt die vielfältigen kommunalen Anstrengungen zur Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum. Der Amtsbereich bietet seinen Bürgern und anderen Bauwilligen angenehmes Wohnen sowie seinen Gästen gute Erholung in unverfälschter Landschaft. Aufgrund der attraktiven Lage zwischen dem gemeinsamen Oberzentrum der Hansestädte Greifswald und Stralsund, haben sich viele Bürger in den naturnahen Wohnlagen in unseren waldreichen, küstennahen Orten bzw. direkt entlang der vorpommerschen Boddenküste angesiedelt.


Aktuelle Meldungen

Abschaffung des Kinderreisepasses ab dem 01.01.2024

(26. 10. 2023)

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
hiermit möchten wir Sie über die Abschaffung des Kinderreisepasses ab 2024 informieren.
Somit stehen ab dem 01.01.2024 nur noch die unten in der Tabelle aufgeführten Dokumente zur Verfügung.
Wir bitten Sie um eine rechtzeitige Beantragung der entsprechenden Dokumente für Ihre Kinder.


Übersicht der Dokumente:

DokumentGültigkeit unter 24 JahrenBearbeitungPreis
Personalausweis6 Jahreca. 3 Wochen22,80 €
Reisepass6 Jahreca. 4 Wochen37,50 €
Express-Reisepass6 Jahreca. 4-5 Tage69,50 €
vorl. Personalausweis3 Monatesofortige Ausstellung10,00 €
vorl. Reisepass1 Jahrsofortige Ausstellung26,00 €


Bitte denken Sie daran, dass nicht in jedem Land die vorläufigen Dokumente akzeptiert werden!


Hier können Sie gerne beim Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de) die Reisebestimmungen für das gewünschte Urlaubsland nachlesen.


Des Weiteren möchten wir Ihnen mitteilen, dass der vorläufige Reisepass nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden darf.

[Download Informationen]

Online-Portal für private Haushalte zur Beantragung von Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger ist freigeschaltet

(25. 04. 2023)

Private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können in wenigen Tagen Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Dies soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks entlasten. Die Hilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden.
 Zu dem Portal gelangen die Antragstellenden über https://www.mv-energieportal.de/.

„Mecklenburg-Vorpommern nutzt das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg, die für 13 Bundesländer die technische Umsetzung übernimmt.

 

Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.

 

Über einen Online-Rechner kann ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt:

  https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN

Dieser Rechner dient nur zur Information, die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt.

Unternehmen (z.B. Wohnungsbaugesellschaften) können als Zentralantragssteller bereits im Vorfeld durch Einrichtung eines Servicekontos ihre Firmenakte bei der Finanzkasse Kasse.Hamburg beantragen:

https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/AFM_FiAkte

Diese ist notwendig, um eine Identifikation für die Antragsstellung zu ermöglichen und vereinfacht die Antragsstellung für unterschiedliche Wohngebäude.

 

Hintergrund

Mit dem bundeseinheitlichen Programm zur Entlastung von Privathaushalten bei der Nutzung von nicht leitungsgebundenen Energieträgern sollen die Mehrkosten bei diesen Energieträgern im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen. Entscheidend sind dabei nicht die individuellen Beschaffungskosten, sondern eine Betrachtung der Kosten gegenüber dem Durchschnittswert des Jahres 2021, dem sogenannten Referenzpreis. Die Referenz­preise für die einzelnen Energieträger wurden gemein­sam von Bund und Ländern ermittelt.

Die Rahmendaten der Härtefallhilfen für Privathaushalte im Einzelnen:

  1. Betroffene können Rechnungen aus dem Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 01.12.2022 einreichen und so einen direkten Zuschuss von max. 2.000 Euro pro Haushalt erhalten. Erstattet werden 80% der über eine Verdopplung hinausgehenden Mehrkosten für die geförderten Energieträger. Voraussetzung ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro.

  2. Es sollen die Mehrkosten bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen. Es geht also nicht um die Verdoppelung der individuellen Beschaffungskosten, sondern um eine Verdoppelung gegenüber dem Durchschnittswert 2021, dem sogenannten Referenzpreis.

  3. Folgende Energieträger sind umfasst: Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks.

  4. Bund und Länder haben für 2021 gemeinsam Referenzpreise für die vom Programm umfassten Energieträger ermittelt. Diese werden für den Vergleich der Kosten des Jahres 2021 mit jenen des Jahres 2022 herangezogen. Für eine Antragsberechtigung muss mindestens eine Verdopplung erreicht werden. Die Referenzpreise für die einzelnen Energieträger lauten wie folgt (es werden die jeweils im Jahr 2021 relevanten Umsatzsteuersätze angesetzt):

 

  1. Heizöl: 71 ct/l (inkl. USt.)         60 ct/l (zzgl. USt.)

 

  1. Flüssiggas: 57 ct/l (inkl. USt.)     48 ct/l (zzgl. USt.)

 

  1. Holzpellets: 24 ct/kg (inkl. USt.)     22 ct/kg (zzgl. USt.)

 

  1. Holzhackschnitzel: 11 ct/kg (inkl. USt.)   9 ct/kg (zzgl. USt.)

 

  1. Holzbriketts: 28 ct/kg (inkl. USt.)     26 ct/kg (zzgl. USt.)

 

  1. Scheitholz: 85 Euro/Raummeter (inkl. USt.)      79 Euro/Raummeter (inkl. USt.)

 

  1. Kohle/Koks: 36 ct/kg (inkl. USt.)        30 ct/kg (zzgl. USt.)

 

-           Von den Kosten, die über eine Verdopplung der Kosten gegenüber 2021 hinausgehen, bekommen betroffene Privathaushalte für den jeweiligen Energieträger 80% erstattet. Die Förderhöhe berechnet sich anhand der folgenden Formel (Beispiele s. unten):

Zuschuss = 0,8 x (Rechnungsbetrag 2022 – 2 x Referenzpreis x Bestellmenge)

-           Die Bagatellgrenze beträgt 100 Euro, der maximale Gesamtentlastungsbetrag beläuft sich auf 2.000 Euro pro Haushalt.

-           Es können Rechnungen im Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 01.12.2022 berücksichtigt werden. Mehrkosten berechnen sich auf Grundlage des tatsächlich gezahlten Preises, der für die Beschaffungsmenge in diesem Zeitraum gezahlt wurde.

-           Maßgeblich dafür, ob die Kosten im Entlastungszeitraum angefallen sind, ist das Lieferdatum. Ergänzend hierzu können die Länder ausnahmsweise auf das Bestelldatum abstellen, sofern nachgewiesen wird, dass die Bestellung im Entlastungszeitraum aufgegeben wurde, die Lieferung des nicht leitungs-gebundenen Energieträgers aber erst später erfolgte.

-           Entlastet werden können Eigentümer von Heizungsanlagen („Feuerstättenbetreiber“), aber auch Mieter, deren Mietwohnung mit Heizöl oder anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern beheizt wird. Eigentümer können dabei als Direktantragstellende selber die Hilfen beantragen.  Wenn die Feuerstätte(n) zum Heizen der Privathaushalte zentral durch einen Vermieter/ -in oder eine Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) betrieben wird bzw. werden, sind diese/r Vermieter/in bzw. diese WEG antragsberechtigt. Dabei muss der Vermieter erklären, dass er die erhaltene Förderung an seine Mieter weiterleitet. Die Mieter/innen müssen nicht selbst tätig werden.

-           Die Antragstellung erfolgt über die Länder bzw. deren Bewilligungsstellen unter Nutzung der Online-Plattform des jeweiligen Landes. 

-           Es wird sich um ein schlankes und unbürokratisches IT-basiertes Antragsverfahren handeln. Im Antragsverfahren sind im Regelfall lediglich folgende Nachweise vorzulegen: Rechnungen, Kontoauszüge und/oder Belege für Zahlungen, strafbewehrte Eigenerklärungen der Antragstellenden u.a. über Antragsvoraussetzungen. Diese werden durch die Vollzugshinweise einheitlich vorgegeben.

Beispiele

  1. Ein Haushalt bezieht 3.000 Liter Heizöl. Im Jahr 2022 musste er dafür einen Preis von 1,60 Euro/l zahlen. Die Kosten haben sich gegenüber 2021 mehr als verdoppelt (Referenzpreis=0,71 Euro/l). Für den Haushalt ergibt sich eine Förderhöhe von 0,8*((3.000*1,6)-2*(3.000*0,71))= 432 Euro.

  2. Ein Haushalt heizt mit Holzpellets und benötigt hiervon 4.000 kg im Jahr. Im Jahr 2022 musste er dafür 0,70 Euro/kg zahlen. Für den Haushalt ergibt sich eine Förderhöhe von 0,8*((4.000*0,7)-2*(4.000*0,24))= 704 Euro.
     

In Ausnahmefällen in dem kein Onlinezugang durch Dritte erfolgt, kann ein Papierantrag gestellt werden.

Die Papierformulare und weitere Informationen finden sie hier auch als Anlage. Falls sie keine Möglichkeit zum Drucken besitzen können sie die Formulare auch gerne im Amt persönlich abholen.

Bitte beachten Sie das der Papierantrag nur ausschließlich an folgende Adresse gesendet werden kann:

DRIVEPORT
Gasstr. 27
22222 Hamburg

Eine Abgabe in der Wohngeldstelle ist nicht möglich!

 

[Ausfüllhilfe Papierantrag]

[Formulare zum Papierantrag]

[Link zum Online-Portal]

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe stellt einen Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notfallsituationen zur Verfügung.

(28. 12. 2022)
Extreme Wetterlagen, ein Chemieunfall, ein großflächiger Stromausfall oder ein Brand - es gibt verschiedene Notsituationen, die unerwartet eintreten können. Wer in diesen Situationen richtig handelt, kann sich und andere Menschen schützen und Schäden reduzieren.

 

Mit verschiedenen Vorsorgemaßnahmen können Sie sich auf Notsituationen vorbereiten. Dazu zählt auch, sich über bestehende Warnmeldungen zu informieren und beispielsweise bei angekündigten starken Unwettern Ihr Zuhause möglichst nicht zu verlassen. Doch nicht alle Notsituationen lassen sich vermeiden. Hier finden Sie Empfehlungen, wie Sie sich in unterschiedlichen Notsituationen schützen können.

[Download Ratgeber Notfallvorsorge]

[Zur Homepage BBK]

Foto zur Meldung: Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe stellt einen Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notfallsituationen zur Verfügung.
Foto: Quelle: © Adrian72 – stock.adobe.com

App DorfFunk - Die regionale Gemeinschaft wird digital

(18. 05. 2022)

Die regionale Gemeinschaft wird digital

Die App DorfFunk und das Online-Portal MV-Aktuell sind die neuen kostenfreien Kommunikationslösungen für die Bürger:innen in Mecklenburg-Vorpommern. Die Smartphone-App funktioniert quasi als Kommunikationszentrale einer Region. Die Bürger:innen einer Gemeinde können ihre Hilfe anbieten, Gesuche einstellen, miteinander chatten. Über aktuelle Beiträge und Veranstaltungstipps bleibt man auf dem Laufenden.

Das Online-Portal hingegen ermöglicht es, selbst zum Redakteur zu werden und die eigenen Beiträge zu erstellen. Diese Nachrichten werden dann ebenfalls im DorfFunk zu lesen sein. Beide Digitallösungen sollen ein leichteres Vernetzen, Austauschen und Bekanntmachen von Informationen ermöglichen.

Die beiden Anwendungen stehen seit Mai 2021 den Bürger:innen zur Verfügung. Die App kann, dank der Finanzierung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern, ganz einfach im Store von Android oder Apple heruntergeladen werden und nach einer kurzen Anmeldung, das Auswählen der Heimatgemeinde und dem Einstellen des „Funkradius“ kann direkt mit dem Lesen und selber Schreiben losgelegt werden. Auf der Internetseite www.mv-aktuell.de können Neuigkeiten aus verschiedenen Kategorien, wie Dorfleben, Sport, Kultur etc. einem breiten Leserkreis im Land schnell zugänglich gemacht werden.

Derzeit nutzen etwa 1.400 Nutzer aus 250 Gemeinden die App DorfFunk. Dabei gibt es natürlich Unterschiede in den verschiedenen Gemeinden. Einige sind schon sehr aktiv, andere hingegen weniger.

Bei Interesse kann gerne an einer der regelmäßig stattfindenden Informationsveranstaltungen teilgenommen werden. Mehr Informationen dazu sind unter www.forum-mv.de zu finden.

[Download Flyer DorfFunk App]

Foto zur Meldung: App DorfFunk - Die regionale Gemeinschaft wird digital
Foto: DorfFunk App

Grundsteuerreform - elektronische Abgabe der Erklärung noch bis zum 31. Januar 2023 möglich

(02. 05. 2022)

Ab dem 1. Juli geht es los.

Dann kann und muss jede Grundstückseigentümerin und jeder -eigentümer zur Neubewertung des Grundbesitzes die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bis zum 31. Januar 2023 beim Finanzamt elektronisch einreichen“, sagt der Finanzminister, Dr. Heiko Geue.

 


Im Onlineportal „Mein ELSTER“ werden die elektronischen Erklärungsformulare ab dem 1. Juli zur Verfügung stehen.
Für die Übermittlung der Steuererklärung über „Mein ELSTER“ ist ein Benutzerkonto erforderlich. Ist dies noch nicht vorhanden, ist eine Registrierung unter www.elster.de schon vor dem 1. Juli 2022 möglich. Vorhandene Benutzerkonten - auch von Angehörigen - können genutzt werden. Im Ausnahmefall ist selbst die Abgabe einer Papiererklärung möglich.


Voraussichtlich im Mai werden dann alle bekannten und von der Grundsteuerreform betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ein wichtiges Informationsschreiben des zuständigen Finanzamtes erhalten. Damit werden das für die Erklärung erforderliche Aktenzeichen sowie weitere Informationen auch zur Erklärungsabgabe mitgeteilt. In der Erklärung sind grundstücksbezogene Angaben zu machen. Einige davon, wie das Baujahr des Gebäudes, kennen die Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer. Andere Daten, wie der Bodenrichtwert und die Ertragsmesszahl, sind im Portal Grundsteuer M-V zu finden.

Weitere Informationen und Anleitungen finden sie unten auf dieser Seite!

 

Die Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes haben gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag ein Video über die Grundsteuerreform veröffentlicht.

In diesem wird auf die Bedeutung der Grundsteuer für die Städte und Gemeinden hingewiesen und weshalb die Reform notwendig war.

 


All diese und viele weitere Informationen sind auf der Internetseite der Steuerverwaltung Mecklenburg-Vorpommern unter www.steuerportal-mv.de zu finden. Länderübergreifende Informationen werden unter www.grundsteuerreform.de angeboten.
Hinweis
Für Grundbesitz in anderen Bundesländern muss dort eine Erklärung abgegeben werden.

[Info Bürger Grundsteuerreform]

[Beratungstermine für Bürger - Finanzamt Stralsund]

[Flyer Informationsbaltt Grundsteuerreform]

[Klickanleitung (einfache 1 zu 1 Anleitung) zur Grundsteuerreform im Portal ELSTER]

[Registrierung bei Elster]

[Internetseite des Bundesfinanzministerium]

[Chatbot Grundsteuerreform]

[Grundteuerdaten MV - Abfrage der Bodenrichtwerte / Flurstücksinformationen]

Aufruf Zensus 2022 Erhebungsbeauftragte gesucht

(18. 10. 2021)

Wie viele Einwohner hat unser wunderschöner Landkreis? Wie hoch ist der Wohnungsleerstand? Und wie verteilen sich die Einwohner über die Fläche in Vorpommern-Rügen? Wo werden weitere Kitas, Schulen oder Altenheime benötigt?


Um diese Fragen beantworten zu können, werden Daten benötigt, die durch die registergestützte Volkszählung des Zensus 2022 überprüft werden sollen. Registergestützt heißt, dass aus den bestehenden Registern (Einwohnermeldeamt u.a.) zehn Prozent der Anschriften zufällig ausgewählt und auf Richtigkeit überprüft werden. Schließlich können sich über die Jahre erhebliche Fehler einschleichen.

 

Vielleicht haben Sie die Personen- und Wohnungszählung von 2011 noch in Erinnerung. Im nächsten Jahr soll nun europaweit erneut gezählt werden. Der Zensus 2022 findet unter hohen Datenschutzvorschriften statt, damit niemand anhand seiner Angaben identifiziert werden kann. Um den Zensus nach rechtlichen Vorgaben fristgerecht durchführen zu können, benötigt der Landkreis viele fleißige Helfer, die uns bei dieser Aufgabe tatkräftig unterstützen.

 

Deswegen möchten wir um Ihre Mithilfe werben! In der Zeit von Mai bis August nächsten Jahres soll eine Auswahl von annähernd 9.000 Anschriften mit entsprechenden Fragebögen erfasst werden. Wir begleiten und schulen Sie, damit Sie bestmöglich für Ihre Aufgabe vorbereitet sind. Sie leisten damit einen gesellschaftlichen Beitrag, für den Sie selbstverständlich eine Aufwandsentschädigung erhalten. Ihre Einsatzzeiten können Sie frei nach Ihren Möglichkeiten und Vorstellungen gestalten.

 

Sie möchten uns beim Zensus 2022 unterstützen? Dann registrieren Sie sich bitte einfach in unserem Online-Formular unter https://www.lk-vr.de/Zensus-2022/Anmeldebogen/. Gerne nehmen wir Ihre Anmeldung auch telefonisch unter der +49 (3831) 357-1326 entgegen. Wir freuen uns, wenn Sie diese Infos an Ihre Bekannten, Freunde und Familienmitglieder weiterleiten.


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