Ab dem 01.01.2025 bitte alle Anträge auf Betreuung sowie auch auf Verpflegung beim Landkreis stellen!
0 KommentareAb dem 01.01.2025 muss der Antrag auf Förderung und Betreuung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung / Kindertagespflege gemäß § 24 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) in Verbindung mit §§ 6 und 7 des Gesetzes Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V sowie auch der Antrag auf Verpflegungskosten gem. §29 Abs.2 KiföG M-V in Verbindung mit §90 Abs.4 SGB VIII beim Landkreis gestellt werden!
Die Antragstellung kann postalisch (Carl-Heydemann- Ring 67, 18437 Stralsund), per Mail () oder an den Sprechzeiten (Dienstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr und Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr) am Standort 18437 Stralsund, Lindenallee 61 erfolgen.
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