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Änderung ab dem 01.01.2025 in der Zuständigkeit für die Bearbeitung von Anträgen nach dem Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V)

09. 12. 2024
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Der Landkreis Vorpommern-Rügen übernimmt ab dem 01.01.2025 vollumfänglich die 
Entgegennahme und Bearbeitung der Anträge auf  

 

- Förderung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung / Kindertagespflege 
- Übernahme der Verpflegungskosten  

 

Soll Ihr Kind zum 01.01.2025 eine/n Kindertagespflege/Kindertageseinrichtung/Hort im 
Landkreis Vorpommern Rügen besuchen oder treten Änderungen in Ihren persönlichen, 
familiären oder beruflichen Verhältnissen in Bezug auf eine bestehende Förderung 
auftreten, so weisen wir an dieser Stelle drauf hin, dass der Antrag mit den 
entsprechenden Unterlagen postalisch an den  

 

Landkreis Vorpommern-Rügen 
Fachdienst Jugend, Fachgebiet Kindertagesstätten 
Carl-Heydemann-Ring 67  
18437 Stralsund

 

zu senden ist. Der Antrag kann an den Sprechzeiten am Standort 18437 Stralsund, 
Lindenallee 61 abgegeben werden.

 

Sprechzeiten beim Landkreis Vorpommern stellen sich wie folgt dar:

 

Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr  
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

 

Der Antrag kann alternativ auch per E-Mail () gesendet werden. 
Die erforderlichen Antragsformulare finden Sie unter:  

 

https://www.lk-vr.de/Kreisverwaltung/Jugend/KiTa-Tagespflege/Formulare/

 

Information an die Kindertagespflege/Kindertageseinrichtungen  

 

Die Kindertagespflege und die Kindertageseinrichtungen werden mit einem 
Informationsschreiben über die Änderung ab 01.01.025 in Kenntnis gesetzt.  

 

Für mögliche Rückfragen können Sie sich zu jeder Zeit an den Landkreis Vorpommern-
Rügen wenden.  

 

 

F. Beeskow  
Amtsvorsteher 

 

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